AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen insbesondere zur Überlassung von Fahrzeugen bei begleiteten Oldtimerausfahrten sowie Veranstaltungen

Unsere Preise gelten ab und bis zu unserem Standort 71126 Gäufelden/ Nebringen. Soweit nicht anders genannt oder vereinbart gelten unsere Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die getrennt ausgewiesen wird.


Transportkosten werden grundsätzlich separat berechnet. Erfolgen Ausfahrten von einem anderen Ort als unserem Standort werden Transportkosten zusätzlich vereinbart.


Der vereinbarte Rechnungsbetrag muss entsprechend unserer Auftragsbestätigung vor Fahrtantritt bzw. Veranstaltungsbeginn soweit nicht anders vereinbart bezahlt sein.


Vereinbarte Termine werden erst bindend, wenn die laut Überlassungs-vereinbarung fällige Zahlung innerhalb der vorgegebenen Frist gemäß Angebot/ Auftragsbestätigung bei uns eingegangen ist. Geht die Zahlung nicht innerhalb der vorgenannten Frist ein, behalten wir uns vor, die Fahrzeuge anderweitig einzusetzen.


Eine Nachbelastung durch eine vom Kunden eventuell verursachte Zeitüberschreitung, Schäden oder andere Umstände behalten wir uns ausdrücklich vor.


Stornierungen von bestätigten Terminen werden – gleich mit welcher Frist – entsprechend den getroffenen Vereinbarungen in Rechnung gestellt. Stornierungen für eine gebuchte Veranstaltung sind unverzüglich RETRO Promotion GmbH anzuzeigen und müssen gegenbestätigt werden.Entscheidend ist das Datum, an dem die Stornierung eingeht.Sofern nicht anders angegeben gilt grundsätzlich: Wird die Teilnahme bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung abgesagt, so sind 70% der Teilnahmegebühr fällig. Nach diesem Zeitpunkt bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung werden 85% berechnet. Danach sowie bei Fernbleiben, Abbruch oder Ausschluss der Teilnahme wird die volle Teilnahmegebühr bzw. Veranstaltungskosten berechnet.Stellt der/die Teilnehmende eine Ersatzperson, ist eine Umbuchung nach vorheriger Zustimmung durch den Veranstalter möglich. Eine Vergütung nicht in Anspruch genommener Leistungen findet nicht statt. Letztendlich ist das Nenngeld/Startgeld zugleich auch Reuegeld.


Absage oder Änderung von Veranstaltungen. Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen aus von Ihm nicht zu vertretenden Gründen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen beziehungsweise abzusagen (z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl oder in Folge höherer Gewalt, wie Erkrankung des Veranstalters ohne die Möglichkeit des Ersatzes). Ansprüche können aus einer Absage nicht hergeleitet werden.


Die normale Fahrzeugreinigung ist grundsätzlich im vereinbarten Preis enthalten. Bei besonderer Verschmutzung wird der zusätzliche Reinigungsaufwand für Innen- und/oder Außenreinigung separat berechnet.


Das Anbringen von Klebeschildern ist nicht gestattet.


Haftung: Mit der Anmeldung anerkennen die Unterzeichnenden / Fahrer & Beifahrer ohne weitere Vorbehalte: Der Veranstalter lehnt jede Haftung für Personen- und Sachschäden ab, die vor, während, nach, und / oder im Zusammenhang mit der Ausfahrt/Veranstaltung/Rallye entstehen können. Die Fahrer tragen allein die Verantwortung für alle straf- und zivilrechtlichen Folgen ihrer Teilnahme.


Neben der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht für die Fahrzeuge eine Teilkasko-Versicherung (ohne Selbstbeteiligung) und eine Vollkasko-Versicherung (mit € 1.000 Selbstbeteiligung).


Die Betriebsstoffe gehen grundsätzlich zu Lasten des Nutzers. Die Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und so zurückerbeten. Ist dies dem Nutzer nach Überlassungs-zeit nicht möglich, so stellen wir Betriebsstoffe separat in Rechnung.


Bei notwendigen Reparaturen, Unfall und anderen Zu- und Abgängen bleibt die Verfügbarkeit unserer Fahrzeuge ausdrücklich vorbehalten. Bei Ausfall bemühen wir uns, ein möglichst gleichwertiges Fahrzeug zu stellen. Hieraus resultierende Schadensersatzansprüche jedweder Art sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen! Bei Schäden oder Ausfall unseres Fahrzeuges ist ausschließlich und unverzüglich unser Service-Team zu verständigen. Nur das RETRO Promotion Service-Team kann und muss über eine Reparatur und oder Ersatz unseres Fahrzeuges entscheiden.


Technische Kontrollen, insbesondere die Flüssigkeitsstände (Wasser, Öle etc.) unserer Fahrzeuge dürfen ausschließlich von unserem Service-Team geprüft werden.


Für Firmen-Veranstaltungen mit mehreren Fahrzeugen und eventuell wechselnden Fahrern können nach Absprache individuelle Lösungen getroffen werden, wenn der Auftraggeber/Veranstalter die Verantwortung selbstschuldnerisch in entsprechendem Umfang übernimmt.


Aus Versicherungsgründen bestehen für Selbstfahrer unterschiedliche Beschränkungen. Bestimmte Fahrzeuge unterliegen auf Grund der Bauart, dem Alter, dem Wert und/oder anderer Gegebenheiten zusätzlichen Beschränkungen und werden deshalb nur nach individueller Abstimmung an Selbstfahrer abgegeben. Gegebenenfalls wird eine Einweisung notwendig.


Grundsätzlich gilt: Oldtimer sind technisch nicht auf dem Stand von Neu-Fahrzeugen, sondern unterliegen dem Baujahr bedingten technischen Stand. Dies betrifft insbesondere die Verkehrs- und Betriebssicherheit. Das Fahr-Verhalten ist dem Baujahr entsprechend anzupassen.


Die Fahrzeuge sind ausschließlich für geführte und begleitete Ausfahrten zur Verfügung gestellt, die nach Roadbook gefahren oder durch einen Guide geführt werden.


Die Bestimmungen der jeweils gültigen STVO und Straßenzulassungsordnung in den jeweiligen durchfahrenen Ländern sind einzuhalten. Verstöße können zum Ausschluss in der Wertung oder Ausschluss der Veranstaltung führen.


Nimmt ein Teilnehmer mit einem Fahrzeug, welches nicht von der RETRO Promotion GmbH gestellt wird, an einer von RETRO Promotion durchgeführten Veranstaltung teil, so haftet der Teilnehmer für den technisch ordnungsgemäßen und sicheren Zustand des von ihm benutzten Fahrzeuges, entsprechend Straßenverkehrszulassungsordnung.

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